Regelmäßige Termine und Fristen
»Regelmäßig wiederkehrende Termine & Ausschlussfristen im Laufe eines Schuljahres«
Letzter Termin für die Beantragung der freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe 2 Monate vor Zeugnisausgabe zum Schuljahresende. |
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Letzter Termin für schriftliche Lernkontrollen im 1. Halbjahr/2. Halbjahr Jeweils 2 Wochen vor Zeugnistermin. Klassen- bzw. Kursarbeiten unterliegen nicht dieser Regelung. |
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Mahnungen wegen Gefährdung der Versetzung 8 Wochen vor Zeugnisausgabe (Versetzung). Bei im 1. Halbjahr epochal unterrichteten Fächern entsprechend 8 Wochen vor Ausgabe des Halbjahreszeugnisses. |
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Information der Eltern über beabsichtigte Querversetzung Spätestens 6 Wochen von dem Termin der Zeugnisausgabe (Versetzung). |
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Ankündigung von Klassen- und Kursarbeiten, Lernkontrollen Mindestens fünf Unterrichtstage vor dem jeweiligen Termin. |
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Schriftliche und mündliche Prüfungen zur Nachversetzung Letzte Woche der Sommerferien (i.d.R. Donnerstag). |
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Wahlen der Klassensprecher/innen bzw. der Sprecher/innen der Tutorengruppen Innerhalb von drei Wochen nach Unterrichtsbeginn am Anfang des Schuljahres. |
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Wahlen zu den Elternvertretungen Sollte spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn zu Beginn des Schuljahres abgeschlossen sein. |
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Alle Angaben ohne Gewähr! Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Gesetzes- bzw. Verordnungstext! |